Das Kärntner Jugendstartgeld
Das Projekt Jugendstartgeld wurde im Jahr 2010 erfolgreich gestartet und wird auch heuer fortgesetzt – Jugendliche des Jahrgangs 1994 können seit 01.01.2013 ihr Jugendstartgeld beantragen.
-----------------------------------------------------
Formulare
Formulare sind ab dem 01.01.2013 erhältlich.
Anspruchsberechtigte
EU Bürger (Jahrganggebunden), die zum Zeitpunkt der Antragstellung den Hauptwohnsitz mind. 5 Jahre dauerhaft in Kärnten vorweisen können. Mit 01.01.2013 haben alle Jugendlichen des Jahrgangs 1994 Anspruch. Jedes Jahr wird ein Jahrgang ausbezahlt. Jugendliche können förderwürdige Aufwendungen, die sie zwischen dem 17. und dem 20. Lebensjahr getätigt haben einreichen. Das heißt, beispielsweise eine Rechnung für die L17-Führerscheinausbildung verliert nicht an Gültigkeit und kann eingereicht werden. Gegenstände werden nicht gefördert.
Förderbereiche
Antragsteller (Jahrgang 1994) können ab 01.01.2013 aus 3 Förderbereichen wählen. Pro Bereich werden maximal €300.- ausbezahlt. A - Führerscheinausbildung, B - Weiterbildung (Weiterbildung, die der beruflichen Höherqualifizierung dient), C - Heim-, Wohnungs- und Mietkosten für Schüler, Lehrlinge und Studenten (wenn aus ausbildungs- und/oder entfernungstechnischen Gründen ein eigener Wohnsitz notwendig ist). Die maximale Förderhöhe ist mit €900.- begrenzt. Antragsteller können nur einen Antrag stellen.
Antragstellung
Das Formular für den Jahrgang 1994 gibt es ab 01.01.2013 beim Kärntner Jugendreferat, bei den Gemeindeämtern od. unter www.jugendstartgeld.at. Nach Bestätigung durch die Heimatgemeinde kann das Formular ordnungsgemäß ausgefüllt und mit sämtlichen Rechnungen, Belegen und Bestätigungen beim Kärntner Jugendreferat (bis 31.03.2014) eingereicht werden.





